Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) oder „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ fordert die möglichst uneingeschränkte Teilhabe von Behinderten am gesellschaftlichen Leben. Durch die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG“ hat man die dort formulierten Maßgaben auch auf die Welt des Internets übertragen.
Hier Download der BITV als PDF
Für die Internetangebote der Bundesländer gelten eigene Bestimmungen. In Berlin ist das z. B. die „Verwaltungsvorschrift zur barrierefreien Informationstechnik – VVBIT“.
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik verpflichtet bislang nur öffentliche Einrichtungen dazu, ihr Webangebot barrierefrei zu gestalten. Inzwischen haben aber auch viele Unternehmen ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen als Zielgruppe erkannt. Bedenkt man, dass eine konsequente barrierefreie Gestaltung auch Normalbürgern hilft, sich auf einer Website besser zurechtzufinden und schneller zu bewegen, sind barrierefreie Websites ein gutes Investment in die Zukunft eines jeden Unternehmens.